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Startseite > Familie > Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit

Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit



Die Erziehung, Förderung und der Schutz von Kindern ist vor allem eine Aufgabe der Eltern. Die meisten Kinder wachsen geliebt und behütet bei ihren leiblichen Eltern auf. Doch Familien wandeln sich, sie sind durch gesellschaftliche Veränderungen neuen Herausforderungen, aber auch Belastungen ausgesetzt. Spektakuläre und von den Medien verbreitete Einzelfälle von Vernachlässigung und Kindesmisshandlung zeigen, dass manche Familien überfordert sind. Deshalb ist es notwendig, Familien früh zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, den Alltag zu bewältigen.

Vor diesem Hintergrund hat der rheinland-pfälzische Landtag am 7. März 2008 mit den Stimmen aller Fraktionen das neue Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit verabschiedet. Es ist am 21. März 2008 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt im Kern zwei Schwerpunkte, nämlich den Aufbau lokaler Netzwerke durch die Jugendämter und die Förderung der Kindergesundheit durch den Aufbau eines zentralen Einladungs- und Erinnerungssystems zu den Früherkennungsuntersuchungen.

Lokale Netzwerke zum Schutz und zur Förderung von Kindern

Wirksamer Kinderschutz braucht eine verlässliche interdisziplinäre Zusammenarbeit. Mit dem neuen Landesgesetz wird der Aufbau lokaler Netzwerke geregelt, die die Jugendämter koordinieren. Diese lokalen Netzwerke müssen mindestens einmal im Jahr tagen. Hier arbeiten die verschiedenen Dienste und Einrichtungen der Kommunen, besonders der Jugendhilfe, der Gesundheitsvorsorge, der Schulen, Frauenhäuser und Gerichte zusammen. Ziel ist die Förderung des Kindeswohls durch den Aufbau verbindlicher Kommunikationsstrukturen und der Sicherung eines interdisziplinären fachlichen Austauschs. Weiter geht es um mehr Transparenz bei den unterschiedlichen Hilfeangeboten. Eltern sollen möglichst früh erreicht und umfassender durch die verstärkte Nutzung und Weiterentwicklung der vorhandenen Angebote unterstützt werden. Eine Broschüre als Arbeitshilfe für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller in Betracht kommenden Einrichtungen und Dienste innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe finden sie hier.

Ideen und Anregungen zur Gestaltung von Netzwerkkonferenzen und Arbeitsstrukturen gibt die Arbeitshilfe "Aufbau lokaler Netzwerke zur Förderung von Kindeswohl und Kindergesundheit".

Zentrales Einladungssystem zu den Früherkennungsuntersuchungen

Früherkennungsuntersuchungen tragen wesentlich zu einem gesunden Aufwachsen bei und helfen mit, rechtzeitig durch eine frühe Förderung, eine drohende Behinderung zu vermeiden oder deren Auswirkungen zu reduzieren. Ziel muss sein, die gesunde Entwicklung von Kindern durch eine möglichst 100-prozentige Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen zu fördern.

Mit dem neuen Landesgesetz wird ein zweistufiges System in Rheinland-Pfalz eingeführt. Im ersten Schritt wurde auf Landesebene eine zentrale Stelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) eingerichtet. Das LSJV hat zentrale Aufgaben im Zusammenhang mit dem Einladungswesen an das Zentrum für Kindervorsorge beim Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg (ZfK) übertragen. Das ZfK versendet an die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter kurz vor Anstehen einer Früherkennungsuntersuchung ein Einladungsschreiben und gegebenenfalls ein Erinnerungsschreiben, wenn eine Früherkennungsuntersuchung nicht in Anspruch genommen wurde. Dies gilt für alle Kinder – unabhängig von ihrem Versichertenstatus. Aufgabe der niedergelassenen Ärzte ist es, die Zentrale Stelle über die Inanspruchnahme einer Früherkennungsuntersuchung zu informieren.

Die Kommunen werden dann im zweiten Schritt über die Familien informiert, die trotz einer Erinnerung eine Früherkennungsuntersuchung nicht in Anspruch genommen haben. Hier erfolgt nun zunächst eine zeitnahe und gezielte Kontaktaufnahme durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter. Dabei sollen Eltern aufgeklärt und motiviert werden, die Früherkennungsuntersuchungen im Interesse eines gesunden Aufwachsens ihrer Kinder zu nutzen.

Wenn Eltern trotz dieser fachlichen Beratung die Früherkennungsuntersuchung nicht nutzen, informiert das Gesundheitsamt das Jugendamt. Das Jugendamt prüft in diesen Fällen, ob es einen Hilfe- und Förderbedarf in der Familie gibt.

Dieses Verfahren wird bei allen Früherkennungsuntersuchungen der Untersuchungsstufen U4 bis U9 durchgeführt. Bei der Früherkennungsuntersuchung der Untersuchungsstufe J1 erfolgt nur ein Einladungsschreiben an die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter.

Der Flyer "Alles Gute für Ihr Kind" informiert über die Früherkennungsuntersuchungen und das zentrale Einladungs- und Erinnerungssystem. Die Fremdsprachenversion enthält Übersetzungen des Flyers in den Sprachen Englisch, Französisch, Türkisch, Spanisch, Russisch, Polnisch, Kroatisch und Italienisch.

Bericht der Landesregierung 

Im Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit ist festgelegt, dass die Landesregierung dem Landtag in jeder Wahlperiode, erstmals im Jahr 2010 über die Jahre 2008 und 2009 einen Bericht über die Umsetzung und die Auswirkungen sowie den Weiterentwicklungsbedarf der in dem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit erstattet. Dem Bericht der Landesregierung liegen vier Berichte bzw. Stellungnahmen zugrunde:

Anlage 1: Bericht der wissenschaftlichen Evaluation

Anlage 2: Monitoringbericht

Anlage 3: Arbeitsbericht der Servicestelle Kinderschutz

Anlage 4: Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz