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Startseite > Familie > Familienförderung > Landesstiftung Familie in Not

Landesstiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz" und Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"

Landesstiftung Familie in Not - Rheinland-Pfalz

Es gibt besondere Notsituationen, in denen die allgemein zur Verfügung stehenden Hilfen nicht ausreichen. In solchen Fällen kann eventuell die Stiftung Familie in Not weiterhelfen. Aus den Erträgen ihres vom Land bereit gestellten Stiftungskapitals (zurzeit 8,1 Mio. €) verfügt sie jährlich über Mittel, um im Einzelfall insbesondere Einelternfamilien, jungen Familien und ganz besonders kinderreichen Familien in außergewöhnlichen Notlagen schnell und unbürokratisch eine finanzielle Hilfe zu gewähren.
Voraussetzung ist, dass die erforderliche Hilfe von anderen Leistungsträgern nicht gegeben werden kann oder dass diese Hilfe nicht ausreicht. Das heißt, eine Unterstützung durch die Stiftung kommt nur in Betracht, wenn nachweislich alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Dies muss in dem Hilfeantrag von der einzuschaltenden Beratungsstelle oder Behörde dargelegt werden.
 
Bundesstiftung Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens

Die Hilfen dieser Bundesstiftung werden ausschließlich schwangeren Frauen gewährt, die sich wegen einer Notlage an eine Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. Oder sie werden für die Zeit nach der Geburt zugesagt, um eine Notsituation zu beheben oder eine Lebensperspektive zu entwickeln und so die Entscheidung für die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Die auf das Land Rheinland-Pfalz entfallenden Hilfsmittel der Bundesstiftung werden ebenso wie ihre eigenen Mittel von der Landesstiftung Familie in Not vergeben.

Weitere Informationen zur Bundesstiftung finden Sie unter www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

 
Zuständige Stellen

In einer familiären Notlage können Sie sich an die Sozialberatungsstelle eines freien Verbandes (zum Beispiel Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle) oder an das Sozial- oder Jugendamt wenden. Ihr Antrag wird von dort aus den Vergabeausschuss der Stiftung weitergeleitet.
Anträge schwangerer Frauen auf Hilfen aus der Bundesstiftung werden ausschließlich über Schwangerschaftsberatungsstellen vermittelt.
Die Adressen der Beratungsstellen sowie die Adresse der Geschäftsstelle des Vergabeausschusses finden Sie hier