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Informations- und Antragsunterlagen zum Elterngeld

Bild von Ministerin Irene Alt

Ministerin Irene Alt

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!

Ihnen, liebe Eltern, und Ihrem Kind wünsche ich viel Glück und eine gute Zukunft. Das Leben mit Kindern, die Sorge für sie und ihre Erziehung ist eine schöne und zugleich sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Die staatliche Gemeinschaft will Eltern durch kinder- und familienfreundliche Rahmenbedingungen bei dieser Aufgabe unterstützen.Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten an Information, Beratung und Begegnung mit anderen Eltern.

Ihnen steht gesetzlich in den ersten acht Wochen nach der Geburt auch die Unterstützung durch eine Hebamme zu. Sprechen Sie sie auf alle Fragen an, die Sie in Ihrer neuen Lebenssituation bewegen. Sie kann Ihnen nützliche Tipps geben und Hilfen vermitteln.

Elterngeld und Elternzeit sollen Eltern die Betreuung und Erziehung ihres Kindes gerade in den ersten Jahren erleichtern. Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers können Sie einen Teil der Elternzeit (bis zu zwölf Monate) auf später, d.h. auf die Zeit nach dem dritten Lebensjahr bis zur Vollendung des achten Lebensjahres Ihres Kindes, übertragen. Während der Elternzeit haben Sie die Möglichkeit, eine Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden auszuüben.

Das Antragsformular für das Elterngeld liegt bei. Schicken Sie es ausgefüllt an das für Sie zuständige Jugendamt. Das beiliegende Datenblatt, auf dem die Anschrift des Jugendamtes vermerkt ist, sollten Sie Ihrem Antrag beifügen; dann brauchen Sie keine Geburtsurkunde und Meldebescheinigung mitzuschicken. Soweit die beiliegenden Informationsblätter nicht alle Ihre Fragen beantworten, fragen Sie bei Ihrem Jugendamt nach; dies gilt auch für Informationen zur Elternzeit.

Gerne mache ich Sie noch auf Folgendes aufmerksam:

  • Elternbriefe geben wichtige Anregungen zur Pflege und Erziehung Ihres Kindes bis zu seinem achten Lebensjahr. Die drei ersten Elternbriefe sind beigefügt; alle weiteren erhalten Sie kostenlos bei Ihrem Jugendamt oder beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt -, Postfach 2964, 55019 Mainz, Tel.: 06131/967-0.
  • Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9) sind ärztliche Untersuchungen (sechs im 1. Lebensjahr, die weiteren bis zum 6. Lebensjahr), die für Ihr Kind sehr wichtig sind. Die Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen kostenlos angeboten. Eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen können damit frühzeitig erkannt und behandelt werden. Weil diese Untersuchungen für Ihr Kind so wichtig sind, erhalten Sie ab der U4 jeweils eine besondere Einladung.
  • Der Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte gilt bereits ab dem zweiten Lebensjahr. Darüber hinaus ist gesetzlich festgeschrieben, dass das Land für alle Kinder ab zwei Jahre die Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch übernimmt.
  • Der Ratgeber Familie informiert über Rechte und gibt Tipps zu staatlichen und privaten Leistungen für Familien in Rheinland-Pfalz. Er beantwortet Fragen zu finanziellen Leistungen, Steuererleichterungen, zur Sozialversicherung, Schule, Freizeit, zum Wohnen und Bauen usw. Diese Broschüre erhalten Sie kostenlos beim Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen, Kaiser-Friedrich-Str. 5a, 55116 Mainz.
  • Um junge Eltern ganz praktisch im Alltag zu unterstützen, wurde die Initiative „Viva Familia“ ins Leben gerufen. Gemeinsam mit vielen Partnerinnen und Partnern wollen wir Elternkompetenz stärken, Gesundheit von Kindern und Familien verbessern, eine familienbewusste Arbeitswelt fördern und Familien in Notlagen helfen. Unter www.vivafamilia.de finden Sie unter anderem aktuelle Informationen über:
    • Elternkursprogramm "Auf den Anfang kommt es an",
    • Familienzentren, Familienbildungsstätten und Häuser für Familien in Ihrer Nähe,
    • Regionale Lokale Bündnisse für Familien,
    • Adressen von Expertinnen und Experten in Gesundheitsfragen oder         
    • Beratungsstellen für unterschiedliche Lebenslagen und Hilfen zur Erziehung.

            

Mit freundlichen Grüßen

Irene Alt
Ministerin für Integration, Familie,
Kinder, Jugend und Frauen
des Landes Rheinland-Pfalz

Unterlagen zum Elterngeld

Download-Icon Antrag EGFebr 2012 (186.13 kB)
Antrag zum Elterngeld
Download-Icon EFB 8 1 ET 02 2012 (108.77 kB)
Erklaerung zum Einkommen-Elternteil1
Download-Icon EFB 8 2 ET 02 2012 (108.77 kB)
Erklaerung zum Einkommen-Elternteil2
Download-Icon Informationsblatt Elternzeit02 2012 (16.64 kB)
Informationblatt Elternzeit
Download-Icon Erläuterungen BEEGFebr2012 (82.75 kB)
Erläuterungen zum Elterngeld
Download-Icon Pruefung EKGrenze Febr 2012 (42.64 kB)
Pruefung Einkommensgrenze