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Startseite > Familie

Familie

Die Abteilung Familie ist zuständig für ein breites Spektrum familienpolitisch relevanter Themen. Hierzu zählen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Familienpolitik, Familienförderung
  • Familienleistungsausgleich
  • Unterhaltsvorschussgesetz
  • Freiwilliges soziales Jahr
  • Rechts- und Strukturfragen in der Kinder- und Jugendhilfe
  • Hilfen zur Erziehung
  • Soziale Berufe
  • Soziale Beratung
  • Gleichgeschlechtliche Lebensweisen

Familienpolitik, die Förderung von Familien, die Verwirklichung familien- und kinderfreundlicher Lebensbedingungen ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Diesem Anspruch gerecht zu werden, ist nur möglich, wenn Familien und ihre Bedürfnisse konsequent in allen relevanten Entscheidungs- und Gestaltungsbereichen angemessene Berücksichtigung finden. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsaufgabe, die nicht nur die Bereiche und Ebenen der öffentlichen Verantwortung betrifft, sondern ganz wesentlich auch auf die Mitwirkung nicht staatlicher Organisationen und Institutionen angewiesen ist.

Die Landesregierung geht von einem Familienbegriff aus, der der Vielfalt von Lebenswirklichkeit Rechnung trägt. Anzustreben sind Rahmenbedingungen, die es Menschen mit verschiedenen Vorstellungen und unterschiedlichen Hintergründen ermöglichen, Familie zu leben und Familienverantwortung zu übernehmen. Hierzu gehört eine familiengerechte soziale Infrastruktur mit Angeboten, die Familienkompetenz stärken, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit verbessern, die wirtschaftliche Sicherheit von Familien unterstützen und vor allem Kinderarmut vermeiden.

Familienförderung umfasst ein breites Angebot familienunterstützender Hilfen; zum Beispiel die Familienerholung, die Familienbildung, die Förderung von Familienzentren und die Stiftung Familie in Not.

Um Familien in Rheinland-Pfalz in Zukunft noch besser und wirksamer zu unterstützen, gibt es seit Ende 2004 die Initiative Viva Familia.

"Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit"
Das neue Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit hat zum Ziel, Familien frühzeitig zu erreichen und zu fördern und durch ein zentrales Einladungs- und Erinnerungssystem zu den Früherkennungsuntersuchungen einen Beitrag zur Verbesserung der Kindergesundheit zu leisten. Durch die Verknüpfung von Prävention, frühen Hilfen und der gesetzlichen Verankerung von Kindergesundheit hat das Landesgesetz bundesweit Vorbildcharakter.

Ansprechpartner im Ministerium:

Klaus Peter Lohest, Telefon: 06131 - 16 2091